Allgemeine Schulungsbedingungen (ASB)

Allgemeine Schulungsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungen der Firma CAM-Team GmbH. Diese Schulungsbedingungen gelten als Ergänzung zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (https://www.cam-team.com/agb) der CAM-Team GmbH, die
weiterhin und in vollem Umfang verbindlich sind. Der Schulungsteilnehmer erkennt diese mit seiner Anmeldung zur Schulung an.

 

2. Anmeldung

Da die minimale und maximale Teilnehmerzahl bedingt durch die jeweiligen Schulungsinhalte vorgegeben ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Buchung. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge belegt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, erfolgt eine Absage.

 

3. Schulung bei uns im Hause

In den Schulungspreisen, Schulungen im Hause der CAM-Team GmbH, sind die Schulungsunterlagen, Zertifikate, Mittagessen und Getränke inklusive.
Reise-, Übernachtungs- und Reservierungskosten gehen zu Lasten des Schulungsteilnehmers.

3.1 Vor-Ort Schulungen

Anfallende Reise- und Übernachtungskosten bei Vor-Ort Schulungen sind nicht im Schulungstagessatz enthalten und werden gesondert berechnet. Bei einer Vor-Ort Schulung muss lediglich ein Raum mit Tische und Stühle ausgestattet sein.
Die Schulungsgebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie werden bei
Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen fällig.

3.2 Stornierung der Schulungen

Ihre Anmeldung zu den Schulungen ist grundsätzlich verbindlich. Bei einer Stornierung, die spätestens 14 Tage vor dem Schulungsbeginn eingeht, fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierung bis zum 5. Tag vor dem Schulungsbeginn wird aus Kostendeckungsgründen die halbe Schulungsgebühr und bei späterer Absage die volle Schulungsgebühr in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

 

4. Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung

CAM-Team GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage oder infolge höherer Gewalt (z. B. Erkrankung des Referenten) ersatzlos abzusagen. In diesem Fall werden die Kunden unverzüglich informiert und keine Teilnahmegebühr berechnet. Darüber hinaus hat CAM-Team GmbH das Recht, eine Schulung aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Teilnehmer, die sich für die betreffende Veranstaltung bereits angemeldet haben, werden unverzüglich über den neuen Termin informiert. Die Buchung der Schulung besitzt auch für den neuen Termin weiterhin Gültigkeit. Für den Fall, dass der Teilnehmer den neuen Termin
nicht wahrnehmen kann, wird ihm die Teilnahmegebühr nicht berechnet, sofern der Kunde seine Anmeldung fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn storniert.

 

5. Teilnahmebescheinigung

Als Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung erhält jeder Teilnehmer nach erfolgreich abgelegter Teilnahme ein persönliches Zertifikat.

 

6. Urheberrechte

Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen übernimmt CAM-Team GmbH keine
Gewährleistung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CAM-Team GmbH ist die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Schulungsunterlagen in jedweder Form und zu jedem Zweck unzulässig. Lediglich die Nutzung im Unternehmen des Schulungsteilnehmers ist gestattet.

 

7. Video- und Audioaufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis von CAM-Team GmbH ist es in sämtlichen Räumlichkeiten von CAM-Team GmbH untersagt Video- oder Audioaufnahmen zu machen.

 

8. Geheimhaltung

Sämtliche Unterlagen und Geschäftsinformationen von Kunden werden von den Mitarbeitenden der CAM-Team GmbH streng vertraulich behandelt. Die Geheimhaltungspflicht ist zeitlich unbeschränkt gültig und dauert auch nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an.

 

9. Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist das Amtsgericht in Singen (Hohentwiel). Anwendbar ist Deutsches Recht.

 

 

CAM-Team GmbH
Walterswil SO, 19. Oktober 2016